PassThru

PassThru bezeichnet eine Funktion, Steuergeräte nach der Euro 5 Verordnung zu programmieren. Seit 01. März 2010 sind alle OEMs verpflichtet, den freien Werkstätten technische Reparaturinformationen zur Verfügung zu stellen und die Re-Programmierung von Steuergeräten zu ermöglichen. Zur Programmierung wird mittels PassThru eine direkte Verbindung zwischen dem Fahrzeug in der Werkstatt und dem Hersteller aufgebaut, sodass neue Steuergerätesoftware aufgespielt werden kann.

PassThru

Weitere Infos

EURO 5
Die Euro 5 Verordnung regelt zu der zugelassenen Höhe von Abgaswerten auch die Weitergabe von Informationen der OEMs zu den Werkstätten. So müssen seit der Einführung der Norm Servicehandbücher, technische Anleitungen, Schaltpläne, Fehlercodes, Informationen zur eindeutigen Identifizierung der Fahrzeuge sowie Informationen über Spezialwerkzeuge freigegeben werden.

J2534
Die Euro 5 Verordnung regelt zu der zugelassenen Höhe von Abgaswerten auch die Weitergabe von Informationen der OEMs zu den Werkstätten. So müssen seit der Einführung der Norm Servicehandbücher, technische Anleitungen, Schaltpläne, Fehlercodes, Informationen zur eindeutigen Identifizierung der Fahrzeuge sowie Informationen über Spezialwerkzeuge freigegeben werden.

PassThru

Installationshilfe

Die PassThru Funktion kann an folgenden, auf dem europäischen Markt befindlichen, homologierten Personenkraftwagen ab Euro 5,

mit der Hardware von LAUNCH Europe GmbH angewendet werden:

 

Audi, BMW, Chevrolet, Ford, Lexus, Mercedes, Mini, Opel, Renault, Seat, Skoda, Smart, Toyota, Volkswagen

OEM Hersteller Portale

Benötigte Daten für die Registrierung

  • Name und Adresse des Kfz-Betriebes
  • Name des Mitarbeiters (eventuell auch die E-Mail-Adresse)
  • Daten für die Rechnungserstellung
  • Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kfz-Betriebes
  • Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fahrzeugherstellers/-importeurs

Voraussetzungen nach Euro-5 -und 6-Verordnung

  • Registrierung nach Kategorie 1 beim jeweiligen Fahrzeughersteller
  • Benennung der Person/en, die Zugang erhalten soll/en
  • Kopien der Personalausweise des Unternehmers und der benannten Person/en
  • Polizeiliche Führungszeugnisse des Unternehmers und der benannten Person/en
  • Arbeitsvertrag/-verträge der benannten Person/en
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Adresse des Betriebes
  • Baunutzungsgenehmigung als Kfz-Werkstatt
  • Beachtung von administrativen Prozessen

Die nachfolgenden Ausführungen und Recherchen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. LAUNCH Europe GmbH übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben und Aussagen auf den Websites. Des Weiteren ist LAUNCH Europe GmbH weder für die Links zu den OEM-Portalen noch für deren Inhalt verantwortlich.

Wichtiger Hinweis
Beim Fahrzeughersteller BMW besteht die Möglichkeit dass mit Einsatz der Anwendung ISTA/P es zur Beschädigung von Steuergeräten kommen kann. LAUNCH Europe GmbH übernimmt keine Haftung für den Ersatz von Steuergeräten oder anderen Aufwendungen die durch den Einsatz der ISTA/P entstehen.

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